Download
AGB als PDF
 
AGB
 
1) Geltungsbereich
+
mehr
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2) Gegenleistung
+
mehr
1. Die im Angebot des Auftragsnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versand- oder Entsorgungskosten nicht ein.
2. Nachträgliche änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschienenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
3) Zahlung
+
mehr
1. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewährt der Auftragnehmer 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag. Die Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Litho- und Werkzeugkosten sind sofort und rein netto fähig. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teilieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nicht akzeptiert.
2. Für Erstaufträge wird Vorauszahlung ohne jeden Abzug verlangt. Eine angemessene Vorauszahlung kann auch bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der nich nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

4) Zahlungsverzug
+
mehr
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhen von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5) Lieferung
+
mehr
1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermin sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers wie z.B. Streiks, Aussperrungen,Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Aufftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann. Andernfalls verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschiebenen Betriebsstörung möglich und bedarf auf jeden Fall der Schriftform.

6) Eigentumsvorbehalt
+
mehr
1. Wir behalten uns das Eigentum an allen Waren bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises für sämtliche von uns gelieferten Waren vor.
2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr:
Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung dieser Waren bis auf Widerruf in seinem regelmäßigen Geschäftsverkehr befugt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abrtetung hiermit an. Für den Fall der Baschlagnahmung der Waren bei dem Aufftraggeber verpflichtet sich dieser, dem Auftragnehmer unmittelbar zu benachrichtigen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber den Auftragnehmer bei der Wahrung ihrer Rechte in vollem Umfang unterstützen.

7) Beanstandungen / Gewährleistungen
+
mehr
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferte Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/ Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpfichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung (Wandelung) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digitale Proofs, Andrucken, Farbmustern) und dem Endprodukt.
6. Für Abweichung in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragung hat der Auftraggeber vor übersendung jeweils den neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Aufragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge sind aus fertigungstechnischen Gründen möglich und zulässig. Berechnet wird die gelieferte Menge.

8) Haftung
+
mehr
1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verurschacht sind, maximal in Höhe des Auftragswertes, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkt-haftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher ertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
2. Eine Haftung des Auftragnehmers bei Betriebsstörungen und sonstigen Fälle höherer Gewalt (siehe Lieferung, Abs. 4) ist ausgeschlossen.
3. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragsnehmers.
4. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragsnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei den, daß ein Beweis-sicherungsverfahren eingeleitet wurde.

9) Handelsbrauch
+
mehr
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos, Druckplatten oder Werkzeuge, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

10) Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht
+
mehr
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

11) Erfüllungsort / Gerichtsstand / Wirksamkeit
+
mehr
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steitigkeiten einschließlich Scheck- und Urkundenprozesse, Aichach.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.




 
 
Rückruf-Service
 
Klicken Sie hier um einen kostenlosen Rückruf durch einen unserer Mitarbeiter zu vereinbaren.
 
 
 
Newsletter
 
 
 
a p p united e.K.
art pac production
Werner-von-Siemens-Str. 6
D - 86551 Aichach

Tel.
+49(0)8251 204 47-0
Fax.
+49(0)8251 204 47-29
mail@app-united.de
www.app-united.de